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Die MLBF verrät wie sie prüfen will

Portrait Marcus Herrmann

Lange war es eher still um Deutschlands zentrale Aufsicht für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Nun hat die MLBF eine eigene Website – und legt erstmals offen, nach welchem Prinzip sie kontrollieren möchte.

Seit dem 28. Juni 2025 ist das BFSG in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Betreiber bestimmter digitaler Angebote dazu, ihre Websites und Online-Dienste barrierefrei zu gestalten – also auch für Menschen mit sensorischen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen nutzbar zu machen. Ein wichtiges und längst überfälliges Ziel. Doch wie so oft bei neuen gesetzlichen Regelungen dauert es nicht lange, bis erste Abmahner die Unsicherheit vieler Betroffener für sich nutzen (Siehe Blogartikel „BFSG-Abmahnung 2026? Ruhig bleiben“).

Wenn Sie sich in den vergangenen Monaten gefragt haben, wer eigentlich überprüft, ob Ihr Onlineshop, Ihr Buchungssystem oder Ihr Self-Service-Terminal den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) genügt, dann waren Sie damit nicht allein. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 – die zuständige Behörde dahinter blieb allerdings erstaunlich lange ein weißer Fleck, wenn man bedenkt, dass die zugrundeliegende EU-Richtlinie schon 2019 erlassen wurde, wir aber 2026 haben.

Zur Erinnerung: Eigentlich sah das BFSG vor, dass jedes Bundesland seine eigene Marktüberwachung aufbaut. Aus 16 möglichen Zuständigkeiten ist dann eine geworden. Die Länder haben sich per Staatsvertrag darauf geeinigt, eine gemeinsame Stelle zu gründen: die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (kurz: MLBF), eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Formal errichtet wurde sie zum 26. September 2025.

Was danach lange fehlte, war schlicht: Information. Wie genau diese Behörde arbeiten würde, ob und wie sie aktiv prüft, blieb weitgehend offen (mit Ausnahme dieses Interviews mit dem kommissarischem Vorstands). Dank eines Hinweises von Moritz Glantz auf Mastodon wissen wir nun mehr: Die MLBF hat eine eigene Website (mlbf-barrierefrei.de) veröffentlicht und beschreibt dort ihre Arbeitsweise.

Zwei Wege: aktiv und reaktiv

Die Behörde verfolgt nach eigener Darstellung einen risikobasierten Überwachungsansatz – und der teile sich in zwei Wege auf:

  • Aktiv: systematische Kontrollen, die wohl über automatisierte Software-Checks laufen werden.
  • Reaktiv: die Bearbeitung von Beschwerden und Anträgen. Und – das ist eine wichtige Information – dieser Weg hat Vorrang.

Der reaktive Weg vor dem aktiven: Das ist durchaus bemerkenswert. Es bedeutet konkret, dass eine Beschwerde von Verbraucherinnen und Verbrauchern (oder von anerkannten Verbänden) die Behörde wohl stärker auf den Plan ruft als die routinemäßige Eigeninitiative.

Wer also auf eine Barriere stößt, hat hier einen Hebel in der Hand, der tatsächlich etwas bewegen könnte.

Worauf die MLBF wohl besonders schauen wird

Risikobasiert heißt, dass nicht alle der zigtausend betroffenen Angebote gleich behandelt werden. Das wäre auch personell schlicht nicht zu leisten. Die MLBF nennt drei Schwerpunkte, bei denen sie genauer hinsieht:

  • Dienstleistungen mit hoher Nutzerreichweite,
  • Angebote mit großer Bedeutung für eine autonome Lebensführung,
  • und Anbieter mit einer negativen Mängel-Historie.

Das ist eine nachvollziehbare Priorisierung: Wo viele Menschen betroffen sind und wo Barrierefreiheit über echte Teilhabe entscheidet, ist der Hebel am größten. Und wer schon einmal negativ aufgefallen ist, muss damit rechnen, erneut Besuch zu bekommen.

Eine fachliche Einordnung zu den „automatisierten Software-Checks"

An einer Stelle lohnt sich ein genauerer Blick: nämlich beim aktiven Weg, der laut MLBF „oft" über automatisierte Software-Checks erfolgt.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Automatisierte Tests sind nützlich. Sie sind schnell, niedrigschwellig und können eine große Zahl von Seiten dauerhaft im Blick behalten. Für eine erste Triage – also z. B. für die Frage, wo genauer hingeschaut werden sollte – sind sie ein sinnvolles Werkzeug.

Womit sie aber überfordert sind ist eine abschließende und komplette Aussage über Konformität. Automatisierte Werkzeuge decken nach gängigem Konsens nur rund 30 bis 40 Prozent der für eine WCAG-Konformität nötigen Prüfschritte ab (auch wenn manche Anbietende mit höheren Werten werben, häufig mit KI-Heilsversprechen). Vieles erfordert menschliches Urteilsvermögen: Ist ein Alternativtext wirklich äquivalent? Ist eine Beschriftung verständlich? Ist die Reihenfolge sinnvoll? Solche Fragen kann eine Maschine nicht beantworten.

Für Sie als Betreiberin oder Betreiber eines betroffenen Angebots heißt das: Ein „grünes Licht" bei einem automatisierten Check ist erfreulich, aber kein Freibrief. Es kann gut sein, dass die MLBF im aktiven Weg zunächst automatisiert vorsortiert – und bei Auffälligkeiten dann manuell nachprüft. Wer sich allein auf das Bestehen eines Tools-Scans verlässt, wiegt sich womöglich in falscher Sicherheit.

Was können Sie aus diesem Text mitnehmen?

  • Die MLBF ist arbeitsfähig und kommuniziert nun. Nach einem etwas holprigen Start gibt es endlich eine offizielle Anlaufstelle samt Website.
  • Beschwerden haben Vorrang. Der reaktive Weg ist der stärkere Hebel – und das ist eine gute Nachricht für alle, die auf Barrieren hinweisen wollen.
  • Prüfen Sie, ob Sie in den Fokus fallen. Hohe Reichweite, hohe Alltagsrelevanz oder eine Mängel-Historie erhöhen die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden.
  • Automatisiert bestanden ist nicht gleich konform. Behandeln Sie Tool-Ergebnisse als nur Ausgangspunkt, nicht als abschließende Ziellinie. Eine belastbare Aussage liefert nur ein menschlich geführter Konformitätstest, idealerweise ergänzt durch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.

Dass über die Behörde nun endlich Konkretes zu erfahren ist, ist ein gutes Zeichen. Es lohnt sich, ihre weitere Entwicklung im Auge zu behalten.

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